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Fahrradwissen

Neben Kindern radeln ist endlich auf Österreichs Straßen erlaubt

Die 33. Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung bringt für Radfahrende Vorteile. Familien mit Kindern profitieren besonders: Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2022 dürfen dein Kind und du auf der Straße nebeneinander radeln.

Felix Schifflhuber,
30.9.2022

Im US-Bundesstaat Kalifornien ist das Nebeneinanderradeln seit Jahren Wirklichkeit.


Gültig für Kinder bis 12 Jahre


Du bist mindestens 16 Jahre alt und begleitest ein unter 12-jähriges Kind im Straßenverkehr? Dann darfst du in Österreich ab 1. Oktober 2022 neben dem Kind radeln, was die Fahrt für euch beide sicherer und entspannter macht.

Schienenstraßen sind von dieser Regelung ausgenommen. Dort müsst ihr weiterhin hintereinander fahren. Das betrifft aber ausschließlich Wien, Graz, Innsbruck, Linz und Gmunden – da es nur in diesen fünf Städten Straßenbahnen gibt.

Zwei Dinge sind beim Nebeneinanderfahren zu beachten:

Erstens dürft ihr nur den rechten Fahrstreifen benutzen. Befindet ihr euch also auf einem linken Abbiegestreifen, müsst ihr wieder hintereinander fahren. Zweitens dürft ihr Busse und andere Linienfahrzeuge nicht behindern.

Das ist auch schon alles. Und noch eine gute Nachricht:


Nebeneinander Rad fahren ab dem 12. Geburtstag


Abgesehen vom Begleiten von unter 12-jährigen Kindern ist das Nebeneinanderfahren nun in noch mehr Fällen als früher gesetzlich erlaubt. Und zwar:

  • in Fahrradstraßen, Wohnstraßen, Begegnungszonen und auf Radwegen
  • bei Trainingsfahrten mit Rennrädern
  • in Fußgängerzonen ohne Radfahrverbot
  • auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
      • ausgenommen Schienenstraßen, Vorrangstraßen und Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung
      • ausgenommen ihr gefährdet andere Verkehrsteilnehmer*innen
      • ausgenommen das Verkehrsaufkommen lässt es nicht zu
      • ausgenommen ihr hindert jemanden am Überholen


StVO-Novelle bringt weitere Verbesserungen

Die 33. Novelle regelt nicht nur das Nebeneinanderfahren neu, sondern erleichtert das Radfahren auch in anderen Bereichen.


Dank der StVO-Novelle ist das Radfahren mit Kindern auf öffentlichen Straßen entspannter und sicherer.


Gesetzlicher Überholabstand ist größer


Je größer der Abstand beim Überholen, desto sicherer wird das Fahrradfahren. Daher ist es sehr erfreulich, dass der gesetzliche Mindestabstand für überholende Autos mit eineinhalb beziehungsweise zwei Metern festgelegt wird.

Wovon hängt dieser Abstand ab?

Im Ortsgebiet fahren Autos langsamer. Daher müssen sie zu Fahrrädern nur eineinhalb Meter Abstand halten. Beim Überholen außerhalb des Ortsgebiets sind die Geschwindigkeiten meist höher. Daher steigt der Abstand auf zwei Meter an.

Sind Autolenker*innen langsamer als 30 km/h unterwegs, dürfen sie den gesetzlichen Mindestabstand unterschreiten. Unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb eines Ortsgebiets befinden.


Rechtsabbiegen bei Rot mit Zusatztafel möglich


Radfahrer*innen dürfen in Österreich künftig unter bestimmten Voraussetzungen trotz roter Ampel rechts abbiegen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn eine entsprechende Zusatztafel an der Kreuzung angebracht wurde.

Beim Abbiegen müsst ihr nur zwei Dinge beachten:

Fußgänger*innen, die im selben Moment grün haben, behalten den Vorrang. Außerdem müsst ihr immer bei der roten Ampel stehen bleiben. Erst danach dürft ihr langsam losfahren und euch vorsichtig – ohne andere zu gefährden – in die Kreuzzug begeben.

An T-Kreuzungen gilt die Regelung ebenfalls fürs Geradeausfahren, wenn rechts keine Straße einmündet. (Wenn ihr also rechts in den Schrägstrich des „T“ einfahrt.) Das Verkehrsschild sieht in diesem Fall anders aus.


Die neuen Zusatztafeln erlauben das Rechtsabbiegen beziehungsweise Geradeausfahren bei Rot.


Reißverschlusssystem bei Radwegmündungen


Am Ende eines Radwegs hatten Radfahrende in Österreich früher Nachrang. Sie mussten zuerst alle vorbeizischenden Autos abwarten, bevor sie in die Straße hineinstarten durften.

Das ändert sich jetzt.

Mündet ein paralleler Radweg in eine Straße, gilt innerorts nun das Reißverschlussprinzip: Radfahrende haben das Recht, sich vor beziehungsweise nach einem einzigen Auto einzuordnen. Dadurch werden Fahrräder und Autos gleichgestellt.

Das Reißverschlussprinzip galt übrigens bereits bei Radfahrstreifen. Was genau der Unterschied zwischen Radfahrstreifen und Radweg ist, erfährst du hier.


Strafen verringern sich maßgeblich


Kurioserweise wurden Fahrradfahrer*innen in Österreich für jeden fehlenden oder fehlerhaften Ausrüstungsgegenstand einzeln bestraft. Zwei fehlende Reflektoren führten bei einer polizeilichen Überprüfung also zu zwei Verwaltungsstrafen.

Die Anhaltung im Zuge eines Planquadrates konnte aufgrund dieses Umstandes für Radfahrer*innen ziemlich teuer werden. Etliche motivierte Radfahrende wurden vom Radfahren abgeschreckt und entschieden sich daher für andere Mobilitätsformen.

Dieser Missstand ist glücklicherweise Vergangenheit.

Mit der neuen Novelle wird es egal, ob du gegen eine oder mehrere Ausrüstungsbestimmungen verstößt. Die österreichische Polizei händigt dir ab jetzt nur noch einen einzigen Strafzettel aus.

Trotzdem solltest du dich vorab informieren, welche Ausrüstung an euren Rädern vorhanden sein muss. Immerhin macht die richtige Ausrüstung die Fahrt für dich und dein Kind sicherer.


Mit der 33. Novelle kommen Fahrräder mit Blaulicht


Haltet die Augen offen: Bald radeln in Österreich Polizist*innen mit Blaulicht durch die Stadt. Denn auch diese Neuerung ist mit der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung Wirklichkeit.

Du willst gern mehr über die Novelle erfahren?

Einen umfassenden Überblick über sämtliche Neuerungen bietet die Radlobby Österreich in ihrem Blog. Falls du lieber direkt in den Gesetzestext blicken möchtest, findest du ihn hier auf der Webseite des Parlaments.


Neue Straßenverkehrsordnung seit Oktober 2022 in Kraft


Neben den Eltern zu fahren hebt nicht nur die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr: Es macht auch mehr Spaß, wenn man zusammen unterwegs ist.


Die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde von den Abgeordneten des Nationalrats am 6. Juli 2022 beschlossen. Knapp drei Monate später trat sie in Kraft, worüber sich Fahrradfahrende zwischen Eisenstadt und Bregenz freuen können.

Natürlich sind weitere Verbesserungen notwendig, um das Radfahren noch attraktiver zu machen und so eine umweltfreundliche Mobilität flächendeckend zu etablieren. Die neue Version der StVO ist jedoch ein Schritt in die richtige Richtung.

Tipp:

Wir finden, die Novelle ist der perfekte Anlass, um einen Radausflug mit der ganzen Familie zu machen. Welche Ausrüstung ihr dafür braucht, erfährst du in diesem Blogbeitrag. Viel Spaß beim Nebeneinanderfahren auf Österreichs Straßen!



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